Jugendschöffenwahl 2023

Der Landkreis Limburg-Weilburg sucht für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028 Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Jugendschöffen.

Die Bewerber/innen für das Jugendschöffenamt müssen

  • deutsche Staatsangehörige sein
  • mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein
  • die deutsche Sprache beherrschen
  • im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhaft sein

Weiterhin sollten sie entsprechende soziale Kompetenzen zur Ausführung des Amtes mitbringen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Weitere Informationen finden Sie unter schoeffenwahl2023.de

Wenn Sie interesse daran haben melden sich bei uns unter webmaster@sportkreis14.de